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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Alex Cekic Schreiner und Kunstumsetzung
Zürich
E-Mail: mail@alexcekic.ch

Stand: August 2026

 

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Aufträge und Leistungen von Alex Cekic Schreiner und Kunstumsetzung. Dazu gehören insbesondere Schreinerarbeiten, Möbelbau, Innenausbau, Reparaturen, Montagen, Kunstumsetzungen, Ausstellungstechnik, Transporte und Projektleitung.

Abweichende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich oder in Textform bestätigt wurden. Individuelle Vereinbarungen in Offerten oder Auftragsbestätigungen gehen diesen AGB vor.

Die AGB werden Bestandteil des Vertrags, wenn die Kundschaft vor Auftragserteilung darauf hingewiesen wurde und die Möglichkeit hatte, sie einzusehen.

 

2. Offerten und Vertragsabschluss

Offerten sind während der darin genannten Frist gültig. Fehlt eine Angabe, beträgt die Gültigkeitsdauer 30 Tage.

Ein Vertrag kommt zustande, sobald die Kundschaft eine Offerte oder Auftragsbestätigung schriftlich, per E-Mail, per Nachricht oder auf andere eindeutige Weise annimmt. Auch die ausdrückliche Aufforderung zum Arbeitsbeginn gilt als Auftragserteilung.

Kostenschätzungen sind unverbindliche Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlicher Festpreis bezeichnet werden. Zeichnet sich eine erhebliche Überschreitung ab, wird die Kundschaft möglichst frühzeitig informiert.

 

3. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang richtet sich nach der Offerte, der Auftragsbestätigung sowie nach allfälligen Plänen, Zeichnungen, Materialmustern und später schriftlich vereinbarten Änderungen.

Arbeiten, Lieferungen oder Aufwendungen, die nicht ausdrücklich im vereinbarten Leistungsumfang enthalten sind, werden zusätzlich nach Zeit- und Materialaufwand verrechnet. Dazu können insbesondere Demontage, Entsorgung, Transporte, Parkgebühren, zusätzliche Anfahrten, Anpassungsarbeiten und Leistungen von Drittunternehmen gehören.

Alex Cekic Schreiner und Kunstumsetzung ist berechtigt, geeignete Fachpersonen, Lieferanten oder Drittunternehmen beizuziehen.

 

4. Mitwirkung der Kundschaft

Die Kundschaft stellt rechtzeitig alle notwendigen Angaben, Pläne, Masse, Bewilligungen und Entscheide zur Verfügung. Sie sorgt für einen freien und sicheren Zugang zum Arbeitsort sowie für die Verfügbarkeit von Strom und Wasser, soweit diese für die Arbeiten erforderlich sind.

Nicht erkennbare Leitungen, Installationen, statische Besonderheiten, Feuchtigkeitsschäden, Schadstoffe oder andere verdeckte Gegebenheiten sind vor Arbeitsbeginn mitzuteilen.

Mehraufwand und Verzögerungen, die durch unvollständige oder unrichtige Angaben, fehlenden Zugang, nachträgliche Entscheide oder andere Umstände aus dem Verantwortungsbereich der Kundschaft entstehen, können zusätzlich verrechnet werden.

 

5. Masse, Materialien und Gestaltung

Die Kundschaft ist dafür verantwortlich, vereinbarte Pläne, Masse, Materialien, Farben und Ausführungsdetails vor der Herstellung zu kontrollieren und freizugeben.

Holz und andere natürliche Materialien können Unterschiede in Farbe, Struktur, Maserung, Ästen und Alterungsverhalten aufweisen. Solche materialtypischen Abweichungen stellen keinen Mangel dar.

Farbmuster, Bildschirmdarstellungen und kleinere Musterflächen können von der endgültigen Wirkung abweichen. Branchenübliche Mass-, Farb- und Materialtoleranzen bleiben vorbehalten.

Bei Reparaturen und Arbeiten an bestehenden Bauteilen kann eine vollständige optische Übereinstimmung mit vorhandenen Oberflächen, Farben oder Materialien nicht garantiert werden.

 

6. Preise und Mehrwertsteuer

Es gelten die in der Offerte oder Auftragsbestätigung angegebenen Preise. Ob die Mehrwertsteuer enthalten ist, wird im jeweiligen Dokument ausgewiesen.

Bei Regiearbeiten werden die tatsächlich aufgewendeten Arbeitsstunden, Materialien, Fahrten und notwendigen Nebenkosten verrechnet.

Unvorhersehbare Zusatzarbeiten, insbesondere aufgrund verdeckter Mängel, nicht erkennbarer baulicher Gegebenheiten oder nachträglicher Änderungswünsche, werden zusätzlich verrechnet.

 

7. Änderungen und Zusatzarbeiten

Änderungswünsche nach Auftragserteilung können Auswirkungen auf Preis, Materialbedarf und Ausführungstermin haben.

Zusatzarbeiten werden nach Möglichkeit vor der Ausführung angekündigt. Arbeiten, die zur fachgerechten Ausführung, zur Vermeidung von Schäden oder aus Sicherheitsgründen unmittelbar notwendig sind, dürfen in angemessenem Umfang auch ohne vorgängige schriftliche Bestätigung ausgeführt und verrechnet werden.

 

8. Akonto- und Teilzahlungen

Bei materialintensiven oder umfangreichen Aufträgen können Akonto- oder Teilzahlungen verlangt werden. Die Herstellung oder Materialbestellung kann vom Eingang der vereinbarten Zahlung abhängig gemacht werden.

Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen.

Bei Zahlungsverzug gilt der gesetzliche Verzugszins. Alex Cekic Schreiner und Kunstumsetzung kann weitere Arbeiten bis zum Zahlungseingang unterbrechen.

 

9. Termine und Lieferfristen

Termine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.

Bei höherer Gewalt, Krankheit, Lieferproblemen, Materialengpässen, behördlichen Anordnungen, unvorhersehbaren Gegebenheiten am Arbeitsort oder Verzögerungen durch die Kundschaft verlängern sich die vereinbarten Fristen angemessen.

Über absehbare wesentliche Verzögerungen wird die Kundschaft möglichst frühzeitig informiert.

 

10. Abnahme und Mängel

Nach Fertigstellung ist das Werk von der Kundschaft zu prüfen. Erkennbare Mängel sind möglichst rasch und nachvollziehbar, vorzugsweise mit Fotos, mitzuteilen.

Für unbewegliche Werke sowie für bewegliche Werke, die bestimmungsgemäss in ein unbewegliches Werk integriert wurden, gelten die gesetzlichen Mängelrügefristen. Insbesondere beträgt die gesetzliche Frist für die Anzeige von Mängeln grundsätzlich 60 Tage. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben vollständig vorbehalten.

Alex Cekic Schreiner und Kunstumsetzung erhält das Recht, einen anerkannten Mangel innerhalb angemessener Frist selbst zu prüfen und nachzubessern. Ohne vorgängige angemessene Gelegenheit zur Nachbesserung dürfen Dritte nur in dringenden Fällen auf Kosten von Alex Cekic Schreiner und Kunstumsetzung beauftragt werden.

Normale Abnutzung, unsachgemässe Nutzung, mangelnde Pflege, Veränderungen durch Dritte, ungeeignetes Raumklima sowie materialtypische Veränderungen gelten nicht als Mängel.

 

11. Garantie und Haftung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts.

Die Haftung besteht für direkte Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der vertraglichen Pflichten verursacht wurden. Eine Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden wird im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie weitere gesetzlich zwingende Haftungen bleiben vorbehalten.

Keine Haftung besteht für Schäden, die aufgrund unrichtiger Angaben, ungeeigneter Materialien oder ausdrücklicher Anweisungen der Kundschaft entstehen, sofern auf erkennbare Risiken hingewiesen wurde.

 

12. Beigestellte Gegenstände und Materialien

Von der Kundschaft gelieferte Materialien, Beschläge, Geräte, Kunstwerke oder sonstige Gegenstände werden mit angemessener Sorgfalt behandelt.

Für deren Eignung, Qualität, Masshaltigkeit und Funktionsfähigkeit ist grundsätzlich die Kundschaft verantwortlich. Zusätzlicher Aufwand aufgrund ungeeigneter oder fehlerhafter beigestellter Teile wird verrechnet.

 

13. Rücktritt und Auftragsabbruch

Ein Rücktritt nach Auftragserteilung ist schriftlich oder in Textform mitzuteilen.

Die bis zum Rücktritt ausgeführten Arbeiten, bestellten Materialien, eingegangenen Verpflichtungen und weiteren nachweisbaren Aufwendungen sind zu bezahlen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche, insbesondere nach den Bestimmungen des Werkvertragsrechts, bleiben vorbehalten.

Für individuell angefertigte oder speziell beschaffte Produkte besteht kein kostenloses Rückgabe- oder Umtauschrecht. Gesetzliche Rechte bei Mängeln bleiben vorbehalten.

 

14. Pläne, Entwürfe und Dokumentationen

Pläne, Skizzen, Konstruktionen, Gestaltungsideen, Berechnungen und Dokumentationen bleiben geistiges Eigentum von Alex Cekic Schreiner und Kunstumsetzung, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.

Sie dürfen ohne Zustimmung weder vervielfältigt noch für eine Ausführung durch Dritte verwendet werden.

Projektfotos werden nur mit Zustimmung der Kundschaft für Referenzen, Website oder soziale Medien verwendet. Persönliche Angaben werden dabei nicht ohne Einwilligung veröffentlicht.

 

15. Datenschutz

Personendaten werden nur bearbeitet, soweit dies für die Bearbeitung von Anfragen, die Abwicklung von Aufträgen, die Rechnungsstellung und die Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.

Weitere Informationen enthält die separate Datenschutzerklärung auf dieser Website.

 

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.

Gerichtsstand ist Zürich, soweit keine zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände entgegenstehen. Bei Konsumentinnen und Konsumenten bleiben die gesetzlich vorgeschriebenen Gerichtsstände vorbehalten.

 

17. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.

Massgebend ist die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültige Fassung dieser AGB.

 

 

 

 

 

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